Das zentrale Testamentsregister: Ablauf, Nutzen, Kosten
Als jemand, der mitten im Leben steht und auf die 50er-Jahre-Marke zugeht, habe ich festgestellt, dass ich beginne, mich mehr und mehr für Themen zu interessieren, die ich früher als „zu weit entfernt“ oder „zu düster“ betrachtet hätte.
Eines dieser Themen ist das zentrale Testamentsregister: Wie kann ich meinen Erben erleichtern, mein Erbe anzunehmen und meinen letzten Willen durchzusetzen?
Was ist die Funktion des zentralen Testamentsregisters?
Dieses Register spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass der letzte Wille eines Verstorbenen gefunden und respektiert wird. In diesem Artikel werde ich den Ablauf, den Nutzen und die Kosten der Registrierung eines Testaments im zentralen Testamentsregister erläutern.
Das zentrale Testamentsregister befindet sich bei der Bundesnotarkammer in Berlin: https://www.testamentsregister.de.
Es enthält grundsätzlich nur die von einem Notar beurkundeten Testamente oder solche privat erstellten Testamente, die in die so genannte amtliche VerwahrungBei der amtlichen Verwahrung beim Testament handelt es sich um einen Prozess, bei dem das Original eines Testaments in einem staatlichen oder behördlichen Register oder Archiv aufbewahrt wird. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass das Testament sicher und unverändert aufbewahrt wird und im Falle des Todes des Testators leicht zugänglich ist. Weitere Informationen zu Verwahrstellen erhalten Sie auf der Seite: “Die Verwahrmöglichkeiten bei einem Testament”. Die Vorteile der amtlichen Verwahrung Die amtliche Verwahrung bietet mehrere Vorteile. Zum einen schützt sie das Testament vor Verlust, Beschädigung oder Vernichtung, die möglicherweise bei einer privaten Aufbewahrung auftreten könnten. Zum anderen wird dadurch die Echtheit... Mehr erfahren beim Amtsgericht gegeben wurden. Ein privat errichtetes TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?..., das zuhause verwahrt wird, ist nicht registerfähig und kann in das Testamentsregister nicht aufgenommen werden.
Weitere Irrtümer zum testament finden Sie in unserer Übersicht: Die 10 größten Testament Irrtümer.
Der Ablauf:
Wenn man ein Testament bei einem Notar erstellt und beurkunden lässt, kümmert sich der Notar automatisch um die Registrierung im zentralen Testamentsregister. Nach dem Beurkundungsgesetz ist der Notar verpflichtet, jede von ihm errichtete erbfolgerelevante Urkunde elektronisch an das zentrale Testamentsregister zu übermitteln (Quelle: 1). Ähnliches gilt, wenn man ein privat erstelltes Testament bei einem Amtsgericht in die amtliche Verwahrung gibt. In diesem Fall übermittelt das Gericht das Testament verpflichtend an das zentrale Testamentsregister in Berlin (Quelle 2).
Wenn du ein Testament im zentralen Testamentsregister anmeldest, sorgt es dafür, dass dein letzter Wille nach deinem Tod gefunden und umgesetzt wird. Wenn du stirbst, teilt das Standesamt dein Ableben dem Register mit. Das Register überprüft dann, ob du ein Testament hinterlassen hast. Wenn das der Fall ist, benachrichtigt es das zuständige Gericht, das sich um Erbschaften kümmert, und den Ort, an dem dein Testament aufbewahrt wird.Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Testament innerhalb kurzer Zeit nach dem Tod zum zuständigen Nachlassgericht gelangt und dort eröffnet werden kann (Quelle 3).
Zu den Kosten:
Die Bundesnotarkammer erhebt eine Gebühr für die Eintragung in das zentrale Testamentsregister. Diese Gebühr deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall. Bei der Registrierung über eine Notarin oder einen Notar beträgt die Gebühr 12,50 € je Registrierung. Wenn die registrierende Stelle die Gebühren für das zentrale Testamentsregister nicht entgegennimmt und das Register direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern abrechnet, dann erhöht sich die Gebühr auf 15,50 € je Registrierung aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes (Quelle 4).
Es ist wichtig zu beachten, dass für jede testierende Person eine gesonderte Registrierung erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn die Erklärungen in einer einheitlichen Urkunde abgegeben worden sind. Wenn Sie also beispielsweise als Eheleute einen ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein... Mehr erfahren geschlossen haben, fällt die Gebühr des zentralen Testamentsregisters zweimal an, da in diesem Fall zwei Registrierungen angelegt werden1.
Ablauf beim handschriftlichen Testament:
Sollten Sie sich für die handschriftliche Variante entscheiden, ist es wichtig, das Testament in amtliche Verwahrung zu geben, damit es registriert werden kann. Dies erfolgt beim Amtsgericht. Der Prozess der Verwahrung und Registrierung ist automatisiert – sobald das Testament beim Amtsgericht eingereicht wird, übermittelt das Gericht es an das zentrale Testamentsregister.
Bei der Beurkundung durch einen Notar wird das Testament automatisch vom Notar an das zentrale Testamentsregister übermittelt. Sie müssen sich also keine weiteren Gedanken über die Registrierung machen.
Ein weiterer Vorteil der Registrierung ist, dass das zentrale Testamentsregister im Todesfall automatisch vom Standesamt informiert wird. Das Register prüft dann, ob ein Testament vorhanden ist und informiert das zuständige Nachlassgericht sowie die Stelle, die das Testament verwahrt. Dies stellt sicher, dass das Testament gefunden und beachtet wird.
Kosten für ein Testament
Die Kosten für die Registrierung sind analog mit 12,50 € bzw. 15,50 € überschaubar und helfen dabei, den administrativen Aufwand zu decken. Es ist zu beachten, dass für jede testierende Person eine gesonderte Registrierung erforderlich ist, was bedeutet, dass die Gebühr für Eheleute, die gemeinsam ein Testament verfassen, doppelt anfällt.