Erbengemeinschaft: Geschwister
Geschwister des Erblassers sind Erben der 2. Ordnung (§ 1924 BGB). Mit dieser Einordnung sind eine Reihe von Konsequenzen verbunden. Sie verstehen das Erbrecht von Geschwistern und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft von Geschwistern besser, wenn Sie die Erbfolge einschätzen können. Die richtige Information kann sich als Schmierstoff dafür erweisen, dass Sie als ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, deren Vermögen mit dem Tod auf eine oder mehrere Personen übergeht, wird als Erblasser bezeichnet. Jeder verstorbene Mensch (natürliche Person) ist ein Erblasser, auch wenn er keine Vermögenswerte hinterlässt. Juristische Personen (Kapitalgesellschaft, eingetragener Verein) sterben hingegen nicht. Juristische Personen werden liquidiert. Das Gesetz spricht auch bereits von einem lebenden Menschen als einem Erblasser, wenn er eine Verfügung von Todes wegen errichtet oder wieder aufhebt oder einen Erbverzichtsvertrag schließt. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Tode des Erblassers ein. Vor dem Tod des Erblassers können die Erben keine Erbansprüche geltend machen. Es besteht auch... Mehr erfahren die richtige Entscheidung treffen oder als Erbe den Nachlass möglichst komplikationslos abwickeln.
Was genau sind Erben 2. Ordnung?
Das Erbrecht kennt vier Ordnungen. Geerbt wird immer in der Reihenfolge der Ordnung. Im Detail: …
- Zuerst erben die Erben der 1. Ordnung. Erben der 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Mit Abkömmlingen sind die eigenen Kinder des Erblassers sowie deren Kinder, sprich die Enkelkinder des Erblassers, gemeint. Erst dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung gibt, kommen die Erben der 2. Ordnung zum Zuge.
- Erben der 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Abkömmlinge sind in diesem Fall die voll- und halbbürtigen Geschwister des Erblassers sowie deren eigenen Kinder (Neffen und Nichten). Ein vollbürtiges Geschwisterteil hat die gleichen Elternteile wie der Erblasser. Ein halbbürtiges Geschwisterteil hat nur einen Elternteil mit dem Erblasser gemeinsam.
- Solange Erben der 2. Ordnung vorhanden sind, schließen diese Erben der 3. Ordnung aus. Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Dabei genügt es, wenn nur ein einziger Erbe der 2. Ordnung vorhanden ist, um Erben der nachfolgenden Ordnung von der Erbfolge auszuschließen.
- Die Erben der 2. Ordnung kommen auch dann zum Zuge, wenn Erben der 1. Ordnung zwar vorhanden sind, diese die Erbschaft aber ausgeschlagen haben oder enterbt wurden oder den Erbverzicht erklärt haben oder wegen Erbunwürdigkeit nicht zur Erbfolge berufen sind.
- Ist ein Elternteil verstorben oder erbrechtlich weggefallen, erbt der überlebende Elternteil allein, sofern der verstorbene Elternteil keine Kinder hinterlässt. Die Geschwister des Erblassers kommen damit noch nicht zum Zuge.
- Erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind, treten deren Abkömmlinge, sprich die Geschwister des Erblassers, in die Erbfolge ein. Hinterlässt der Erblasser mehrere Geschwister, bilden die Geschwister eine ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Hierbei gelten spezielle Rechte und Pflichten..
Praxistipp: Zeichen Sie einen Stammbaum
Die Erbfolge ist nicht immer einfach nachzuvollziehen. Sie erleichtern sich das Verständnis der Erbfolge erheblich, wenn Sie sich einen Stammbaum aufzeichnen und darin die Erbfolge schrittweise bestimmen.
Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt
Hinterlässt der Erblasser Geschwister, kann er in einem TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... oder in einem ErbvertragDer Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) dient dazu, den Nachlass zu regeln. Genau wie das Testament gehört er zu den letztwilligen Verfügungen. Im Gegensatz zum Testament bindet der Erbvertrag alle Vertragsparteien und kann nicht widerrufen werden. Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss auf diese Möglichkeit geeinigt haben und die notwendigen Vorkehrungen hierfür getroffen haben. Wird nach Aufsetzen des Erbvertrags ein abweichendes Testament aufgesetzt, dessen Inhalt von demjenigen des Erbvertrags abweicht, greift der Erbvertrag. Ein im Testament bedachter Erbe hat keine rechtliche Handhabe, beim Erbvertrag jedoch ist seine Position gesichert. Ein... Mehr erfahren einen Wunscherben bestimmen und dadurch ein Geschwisterteil oder alle Geschwister von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. In diesem Fall haben die Geschwister kein Pflichtteilsrecht am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind nämlich nur die direkten Abkömmlinge des Erblassers, also die eigenen Kinder und Enkelkinder sowie Eltern und der eigene Ehepartner. Durch eine letztwillige Verfügung kann der Geschwisterteil somit enterbt werden. Soweit der Erblasser nicht alle Geschwisterteile enterbt, wächst der Erbanteil des enterbten Geschwisterteils den anderen Geschwisterteilen zu. Ihr Anteil am Nachlass vergrößert sich dementsprechend.
Geschwister sind in Steuerklasse II
Geschwister sind im Erbschaftssteuerrecht in der Steuerklasse II eingeordnet. Ihr persönlicher Freibetrag beträgt lediglich 20.000 €. Bei einem Nachlasswertes bis 75.000 € beträgt der Steuersatz 12 % des Wertes des Nachlasses. Bis 300.000 € beträgt der Steuersatz 17 %, bis 600.000 = 22 € % und steigert sich bei noch höheren Werten auf 30 %.
Geschwister in der Erbengemeinschaft
Hinterlässt der Erblasser also keine eigenen Kinder und leben die eigenen Elternteile nicht mehr, erben die Geschwister des Erblassers den Nachlass. Mehrere Geschwister bilden eine Erbengemeinschaft.
Da die Erbengemeinschaft nicht auf freiwilliger Basis begründet wird, sondern allein durch den Erbfall entsteht, ist sie keine dauerhafte Institution. Erbengemeinschaften sind auf AuseinandersetzungEine Erbengemeinschaft in Deutschland ist eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen einen Nachlass erben. Der Nachlass kann aus verschiedenen Vermögenswerten bestehen, einschließlich Immobilien, Bargeld, Wertpapieren und persönlichen Gegenständen. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bezieht sich auf den Prozess, in dem die Mitglieder der Erbengemeinschaft vereinbaren, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dieser Prozess kann durch ein Testament oder durch das Gesetz geregelt sein, wenn es kein Testament gibt. Manchmal kann es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, und in solchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Die Auseinandersetzung kann auch das Verkaufen von Vermögenswerten beinhalten, um die... Mehr erfahren ausgelegt. Auseinandersetzung bedeutet, dass der Nachlass aufgelöst, verteilt und verwertet wird, mit der Konsequenz, dass die Erbengemeinschaft beendet wird.
Wie funktionieren Erbengemeinschaften?
Erbengemeinschaften sind sogenannte Gesamthandsgemeinschaften. Dies bedeutet, dass der Nachlass ungeteilt auf die Miterben übergeht. Die Erbengemeinschaft muss den Nachlass gemeinschaftlich verwalten und unter sich aufteilen. Alle Geschwister werden als Miterben gemeinschaftlich Eigentümer des Nachlasses. Dabei steht Ihnen das Eigentum nicht an bestimmten Bruchteilen zu, sondern alle Gegenstand des Nachlasses gehören in gemeinschaftlich jeweils zur gesamten Hand.
Beispiel: Zum Nachlass gehören neun wertvolle Gemälde. Erben drei Geschwister den Nachlass und werden jeweils zu einem Drittel Erbe, dann wird nicht jeder Miterbe Eigentümer von jeweils drei Gemälden, sondern alle neun Gemälde stehen im gemeinschaftlichen ungeteilten Eigentum der drei Geschwister. Über die neun Gemälde können die Geschwister nur gemeinschaftlich verfügen, eben zur gesamten Hand.
Sonderfall Immobilien, Gesellschaften, Wertpapiere
Gehört zum Nachlass eine Immobilie, wird die Erbengemeinschaft Eigentümerin der Immobilie. Sie muss als Erbengemeinschaft in das GrundbuchBeim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, Rechte und Eigentumsverhältnisse - und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Mehr erfahren eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt unter Angabe der Namen der Miterben, aber ohne die Höhe der Erbanteile zu bezeichnen. War der Erblasser Gesellschafter einer OHG, KG oder GmbH, wird die Nachfolge meist im Gesellschaftsvertrag geregelt.