Bewirtschaftungskosten sind laufende Ausgaben, die durch den Betrieb, die Nutzung und die Instandhaltung eines Gebäudes entstehen. Sie wirken sich auf die Rendite, den Ertragswert und die Vermietbarkeit der Immobilie aus.
Umlegbare Bewirtschaftungskosten
Umlegbare Kosten sind jene laufenden Ausgaben, die ein Vermieter nach den vertraglichen Regelungen oder gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise auf den Mieter umlegen darf. Dazu zählen typischerweise:
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Grundsteuer
- Wasserversorgung, Abwasser, Müllabfuhr
- Straßenreinigung, Gebäudeversicherung
Charakter: Der Vermieter trägt diese Kosten nicht dauerhaft selbst; sie werden durch Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben.
Nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten
Nicht umlegbare Kosten kann der Vermieter nicht auf den Mieter übertragen. Sie verbleiben als Belastung beim Eigentümer und mindern direkt die Netto-Rendite. Typische Beispiele sind:
- Verwaltungskosten
- Reparaturkosten außerhalb der Instandhaltungspflichten des Mieters
- Instandhaltungs- und Modernisierungskosten
- Mietausfall- und Rechtsverfolgungskosten