Die Mietpreisbremse ist ein mietrechtliches Instrument, das die Höhe der Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen begrenzt. Sie darf in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % überschreiten (§ 556d BGB).
Im Juli 2024 wurde die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Damit bleibt die Regelung weiterhin in Kraft, sofern das jeweilige Bundesland die Mietpreisbremse per Rechtsverordnung für bestimmte Gebiete aktiviert hat.
Ausnahmen gelten u. a. für:
- Erstvermietungen nach Neubau (ab Oktober 2014)
- Vermietung nach umfassender Modernisierung