Millieuschutz, auch bekannt als soziale Erhaltungssatzung, ist eine kommunale Verordnung in Deutschland, die das Ziel hat, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten vor unerwünschten Veränderungen zu schützen.
Diese Verordnung wird typischerweise in Gebieten eingesetzt, die durch Gentrifizierung bedroht sind, d.h., wo es das Risiko gibt, dass durch Modernisierungsmaßnahmen und den damit einhergehenden Mietsteigerungen die bisherige Bevölkerung verdrängt wird.
Bei Immobilien bedeutet Millieuschutz konkret, dass es Einschränkungen für Eigentümer gibt. Sie können nicht ohne weiteres umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchführen oder die Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln. Beide Maßnahmen könnten dazu führen, dass die Mieten steigen und die bisherige Bevölkerung sich diese nicht mehr leisten kann.
Bei geplanten Veränderungen an der Immobilie, die über normale Instandhaltungsarbeiten hinausgehen, müssen die Eigentümer daher in der Regel eine Genehmigung der Kommune einholen. Die Kommune prüft dann, ob die geplanten Maßnahmen mit den Zielen des Millieuschutzes vereinbar sind. Auch beim Verkauf von Immobilien kann die Kommune unter bestimmten Bedingungen ein VorkaufsrechtEin Vorkaufsrecht bezeichnet den gesetzlichen Anspruch, dass jemand das Recht besitzt, sich bei anderen Interessenten vorzudrängeln und z.B. eine Immobilie, ein Grundstück oder einen Erbanteil vor diesen konkurrierenden Parteien zu erwerben. Siehe:
• Verkauf und Wert von Erbanteilen
Mehr erfahren ausüben, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen.