Das zentrale Testamentsregister: Ablauf, Nutzen, Kosten

Kategorie: Nachlass
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Als jemand, der mitten im Leben steht und auf die 50er-Jahre-Marke zugeht, habe ich festgestellt, dass ich beginne, mich mehr und mehr für Themen zu interessieren, die ich früher als „zu weit entfernt“ oder „zu düster“ betrachtet hätte.

Eines dieser Themen ist das zentrale Testamentsregister: Wie kann ich meinen Erben erleichtern, mein Erbe anzunehmen und meinen letzten Willen durchzusetzen?

Was ist die Funktion des zentralen Testamentsregisters?

Dieses Register spielt eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass der letzte Wille eines Verstorbenen gefunden und respektiert wird. In diesem Artikel werde ich den Ablauf, den Nutzen und die Kosten der Registrierung eines Testaments im zentralen Testamentsregister erläutern.

Das zentrale Testamentsregister befindet sich bei der Bundesnotarkammer in Berlin: https://www.testamentsregister.de.

Es enthält grundsätzlich nur die von einem Notar beurkundeten Testamente oder solche privat erstellten Testamente, die in die so genannte amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben wurden​​. Ein privat errichtetes Testament, das zuhause verwahrt wird, ist nicht registerfähig und kann in das Testamentsregister nicht aufgenommen werden​​.

Weitere Irrtümer zum testament finden Sie in unserer Übersicht: Die 10 größten Testament Irrtümer.

Der Ablauf:

Wenn man ein Testament bei einem Notar erstellt und beurkunden lässt, kümmert sich der Notar automatisch um die Registrierung im zentralen Testamentsregister. Nach dem Beurkundungsgesetz ist der Notar verpflichtet, jede von ihm errichtete erbfolgerelevante Urkunde elektronisch an das zentrale Testamentsregister zu übermitteln​ (Quelle: 1)​. Ähnliches gilt, wenn man ein privat erstelltes Testament bei einem Amtsgericht in die amtliche Verwahrung gibt. In diesem Fall übermittelt das Gericht das Testament verpflichtend an das zentrale Testamentsregister in Berlin (​Quelle 2).

Wenn du ein Testament im zentralen Testamentsregister anmeldest, sorgt es dafür, dass dein letzter Wille nach deinem Tod gefunden und umgesetzt wird. Wenn du stirbst, teilt das Standesamt dein Ableben dem Register mit. Das Register überprüft dann, ob du ein Testament hinterlassen hast. Wenn das der Fall ist, benachrichtigt es das zuständige Gericht, das sich um Erbschaften kümmert, und den Ort, an dem dein Testament aufbewahrt wird.Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Testament innerhalb kurzer Zeit nach dem Tod zum zuständigen Nachlassgericht gelangt und dort eröffnet werden kann​ (Quelle 3)​.

Zu den Kosten:

Die Bundesnotarkammer erhebt eine Gebühr für die Eintragung in das zentrale Testamentsregister. Diese Gebühr deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall. Bei der Registrierung über eine Notarin oder einen Notar beträgt die Gebühr 12,50 € je Registrierung. Wenn die registrierende Stelle die Gebühren für das zentrale Testamentsregister nicht entgegennimmt und das Register direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern abrechnet, dann erhöht sich die Gebühr auf 15,50 € je Registrierung aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes​ (Quelle 4​).

Es ist wichtig zu beachten, dass für jede testierende Person eine gesonderte Registrierung erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn die Erklärungen in einer einheitlichen Urkunde abgegeben worden sind. Wenn Sie also beispielsweise als Eheleute einen Erbvertrag geschlossen haben, fällt die Gebühr des zentralen Testamentsregisters zweimal an, da in diesem Fall zwei Registrierungen angelegt werden​1​.

Ablauf beim handschriftlichen Testament:

Sollten Sie sich für die handschriftliche Variante entscheiden, ist es wichtig, das Testament in amtliche Verwahrung zu geben, damit es registriert werden kann. Dies erfolgt beim Amtsgericht. Der Prozess der Verwahrung und Registrierung ist automatisiert – sobald das Testament beim Amtsgericht eingereicht wird, übermittelt das Gericht es an das zentrale Testamentsregister.

Bei der Beurkundung durch einen Notar wird das Testament automatisch vom Notar an das zentrale Testamentsregister übermittelt. Sie müssen sich also keine weiteren Gedanken über die Registrierung machen.

Ein weiterer Vorteil der Registrierung ist, dass das zentrale Testamentsregister im Todesfall automatisch vom Standesamt informiert wird. Das Register prüft dann, ob ein Testament vorhanden ist und informiert das zuständige Nachlassgericht sowie die Stelle, die das Testament verwahrt. Dies stellt sicher, dass das Testament gefunden und beachtet wird.

Kosten für ein Testament

Die Kosten für die Registrierung sind analog mit 12,50 € bzw. 15,50 € überschaubar und helfen dabei, den administrativen Aufwand zu decken. Es ist zu beachten, dass für jede testierende Person eine gesonderte Registrierung erforderlich ist, was bedeutet, dass die Gebühr für Eheleute, die gemeinsam ein Testament verfassen, doppelt anfällt.